28.03.2024
Liebe Kundin,
lieber Kunde,
der Bundesrat hat nun final dafür gestimmt, dass das Cannabisgesetz (kurz CanG) wie geplant am 01.04.2024 in Kraft treten kann.
Mit der Entkriminalisierung von Cannabis für den freizeitlichen Gebrauch erfolgt ebenso eine Neueinstufung von Medizinal-Cannabis: Ab dem 1. April wird Cannabis für medizinische Zwecke nicht länger als Betäubungsmittel geführt, sondern unterliegt der üblichen, viel einfacheren Verschreibungspflicht! Diese Umstellung bietet zahlreiche Vorteile
Das bedeutet konkret:
Sie haben nun folgende Möglichkeiten, uns Ihr Rezept zu schicken:
- Der schnellste Weg zu uns für Ihr E-Rezept, oder Ihr Privatrezept:
- Schicken Sie uns den Ausdruck Ihres E-Rezeptes, den QR-Code des Rezeptes oder ein Foto Ihres Privatrezept einfach per E-Mail an info@cannibo.de.
- Laden Sie uns den Ausdruck Ihres E-Rezeptes, den QR-Code des Rezeptes oder ein Foto Ihres Privatrezept einfach über unsere Homepage hoch. Den Link finden Sie hier:
- Faxen Sie uns Ausdruck Ihres E-Rezeptes, den QR-Code des Rezeptes oder ein Foto Ihres Privatrezept einfach an 0228 96 94 28 16.
- Der persönliche Weg zu uns:
- Wenn die Praxis Ihr Rezept auf die Gesundheitskarte geladen hat, kommen Sie einfach zu uns in die Apotheke und kommen Sie in den Genuss der persönlichen Beratung durch einen unserer Expertinnen und Experten. Sollten Sie den Versand nutzen wollen, denken Sie daran: Sie haben einen Rechtsanspruch auf den Ausdruck Ihres Rezeptes / QR-Codes!
- Der Weg über die E-Rezept App der Gematik
- Im Play Store oder im Apple App-Store finden Sie die offizielle E-Rezept-App der staatlichen Gematik. Dort finden Sie uns unter dem Stichwort Bahnhof Apotheke Bonn. So können Sie das Rezept bequem aus der APP an uns übermitteln.
- Der Weg über die Praxis zu uns.
- Die verschreibende Praxis kann selbstverständlich alle diese Wege nutzen, um uns das Rezept zu übermitteln.
Zusätzlich hat der Arzt die Möglichkeit das Rezept direkt digital über die sogenannte KIM Adresse an die Apotheke zu übermitteln. Nennen Sie dazu der Arztpraxis einfach unsere Adresse:
Das elektronische Rezept ist eingeführt! Welche Veränderungen bringt das?
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland in digitaler Form ausgestellt werden, das E-Rezept. Es ersetzt das traditionelle Papierrezept.
Wichtig zu wissen: Betäubungsmittel werden bis auf Weiteres weiterhin auf einem speziellen BtM-Papierrezept ausgestellt. Mit der Neuklassifizierung von Cannabis ab dem 1. April als Nicht-Betäubungsmittel kann es von diesem Zeitpunkt an ebenfalls per E-Rezept verschrieben werden.
Die vollständige Umstellung auf E-Rezepte für Betäubungsmittel ist erst für Mitte 2025 vorgesehen. Dieser Artikel erläutert die konkreten Änderungen ab dem 1. April, den Nutzen für Patienten, Apotheken und Ärzte sowie Gründe, warum das „Elektronische Rezept“ teilweise noch in Papierform vorliegt. Wir werden diesen Artikel regelmäßig aktualisieren. ::br
Das E-Rezept: Digital, sicher und schnell… und unkompliziert!
Seit dem 1. Januar 2024 ist es notwendig, dass Ärzte Rezepte in digitaler Form für Apotheken bereitstellen. Die Einführung des E-Rezepts stellt einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens dar und zielt darauf ab, den Prozess effizienter zu gestalten, indem Zeit gespart und Wege verkürzt werden. Das E-Rezept soll in Zukunft viele Aspekte der Medikamentenversorgung vereinfachen.
Das E-Rezept wird vom Arzt digital hinterlegt und kann auf verschiedene Arten abgerufen und eingelöst werden: entweder durch Vorzeigen eines Ausdrucks mit QR-Code in der Apotheke oder durch Vorzeigen des QR-Codes auf dem Smartphone-Display, wenn die App „Das E-Rezept“ installiert ist.
Es geht noch einfacher: Der Rezept-Code kann auch über die Gesundheitskarte abgerufen werden. Die Apotheke kann dann die Karte auslesen und alle noch nicht eingelösten Rezepte anzeigen. Kunden können entscheiden, ob sie die Medikamente in verschiedenen Apotheken beziehen möchten, selbst wenn sie auf demselben Rezept stehen. Pro E-Rezept können maximal drei Medikamente verschrieben werden. Aktuell ist das E-Rezept nur für gesetzlich Versicherte verpflichtend, doch es wird erwartet, dass private Krankenversicherungen bald folgen werden.
Für die Übertragung des E-Rezepts nutzt das Bundesgesundheitsministerium die Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens. Die Daten des E-Rezepts werden bei der digitalen Übertragung verschlüsselt und sicher gespeichert. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sieht die Sicherheit des E-Rezepts als gegeben. Vorteile des E-Rezeptes im Überblick:
Das E-Rezept bietet nicht nur Sicherheit gegen Fälschungen, sondern vereinfacht auch signifikant die Abläufe in Arztpraxen und Apotheken. Es bringt zudem erhebliche Vorteile für die Patienten. Mit der E-Rezept-App können sie das Rezept einfach an ihre bevorzugte Apotheke senden.
Dies erspart den Patienten Zeit und Aufwand, indem unnötige Wege vermieden werden. Bei regelmäßigen Folgerezepten kann der behandelnde Arzt das E-Rezept zudem digital erneuern, was den Bedarf eines Arztbesuchs in solchen Fällen überflüssig macht.
Schicken Sie uns einfach vorab eine Kopie des Rezeptes oder des QR Codes. So können wir die Verfügbarkeit prüfen und Ihr Produkt bereits reservieren.
Zusätzlich sind für die Zukunft weitere Funktionen in Planung, wie automatisierte Erinnerungen an die Medikamenteneinnahme, digitale Medikationspläne oder kontinuierliche Wechselwirkungskontrollen. Das E-Rezept beschränkt sich nicht nur auf verschreibungspflichtige Medikamente. Momentan ist es auch möglich, nicht verschreibungspflichtige Medikamente elektronisch zu verordnen ("Grüne Rezepte"). Ferner ist vorgesehen, dass nach und nach auch andere medizinische Dienstleistungen wie Heil- und Hilfsmittel sowie die häusliche Krankenpflege elektronisch verordnet und abgerechnet werden können. Vorteile des E-Rezeptes auf einen Blick:
Für Patienten:
- Größere Flexibilität und geringerer Aufwand: Unkomplizierte, schnelle und sichere Übermittlung von Rezept- und Gesundheitsinformationen per Klick.
- Effizientere Prozesse: Zeitersparnis bei der Bestellung und beim Erhalt von Medikamenten.
- Problemlose Folgerezepte: Digitale Übermittlung ohne weiteren Arztbesuch.
- Möglichkeit für vollständig virtuelle Arztbesuche mit digitaler Rezeptausstellung.
Für Ärzte und Apotheken:
- Beschleunigung und Effizienzsteigerung interner Abläufe.
- Mehr Zeit und Kapazitäten für die Betreuung und Beratung von Kunden.
Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitswesen und ermöglicht den Zugriff auf medizinische Informationen. Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) speichert grundlegende Versichertendaten, während Diagnose-, Notfall- und Medikationsinformationen nur mit Einwilligung des Versicherten zugänglich sind. ::br
Wie man sein erstes E-Rezept erhält:
Nach dem Arztgespräch, wenn die Medikation feststeht und alle Fragen geklärt sind, erhält man üblicherweise sein Rezept. Zukünftig wird das E-Rezept digital erstellt und direkt in die App übertragen; auf Wunsch erhält man zusätzlich einen Ausdruck mit dem QR-Code. Das E-Rezept wird nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert, sondern nur in der App, die durch die Gesundheitskarte zugänglich gemacht wird. So kann die Apotheke mittels der Karte einsehen, welche E-Rezepte gespeichert sind, ohne dass eine PIN benötigt wird.
Man kann dann einfach zur Apotheke gehen und entweder die Gesundheitskarte scannen lassen, die App öffnen und den QR-Code zeigen oder, falls der Smartphone-Akku leer ist, den Papierausdruck vorlegen. Und schon ist das E-Rezept eingelöst.
Das Rezept wird so schnell in der App und auf der Gesundheitskarte verfügbar gemacht, wie es vom Arzt hochgeladen wird. Möchte man das Rezept direkt nach dem Arztbesuch einlösen, sollte man den Arzt bitten, es umgehend zu unterzeichnen.
FAQ zum E-Rezept:
Bei technischen Fragen zum E-Rezept oder dessen Implementierung finden Sie Unterstützung unter
www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de, wo eine Hotline des Betreibers oder ein Kontaktformular zur Verfügung steht. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. bietet zudem ein umfassendes FAQ für Apotheken, das alle wesentlichen Fragen abdeckt. Informationen für medizinisches Personal:
Das E-Rezept erleichtert Ärzten und Ärztinnen den Alltag durch:
• Automatische Überprüfung der Vollständigkeit im Praxisverwaltungssystem (PVS).
• Digitale Signatur mit dem Heilberufsausweis und PIN.
• Die E-Rezept-Schnittstelle ist in über 90 % der PVS-Systeme integriert.
• Einfache Aktivierung und nahtlose Dokumentation der Medikation.
• Verbesserte Medikamentensicherheit durch elektronische Überprüfungen.
Das E-Rezept ermöglicht Zeitersparnisse durch den Wegfall manueller Unterschriften und reduziert administrative Tätigkeiten, sodass mehr Zeit für die Patientenbetreuung bleibt und das Personal entlastet wird. Es vereinfacht zudem die Durchführung von Telemedizin, was die Versorgung künftig erleichtern wird.